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Mittwoch, 28. Juli 2010

Lie or Die...

Drama Loveparade: Medien trommelten fürs Revier - UPDATE 27.7.
Abgelegt unter: Medien Richard Schnabl um 23:32

Wurde die Stadtverwaltung von Duisburg von Medien unter Druck gesetzt, bei der Sicherheit nicht so kleinlich zu sein und trotz Warnungen den Veranstaltungsort zu genehmigen? Am Tage nach dem Unglück wird diese berechtigte Frage von vielen gestellt. Dass ein abgezäuntes Gelände, welches eine Kapazität von 250.000 Personen hat, für ein Event gewählt wird, das regelmäßig über eine Million Teilnehmer anzieht, ist schon abenteuerlich genug. Dass aber dieses Gelände über nur einen Zugang, der gleichzeitig auch Ausgang ist, verfügt und dieser auch noch ein Tunnel ist, macht die Sache unbegreiflich. Jeder halbwegs mit Großveranstaltungen befasste Verwaltungsdezernent hätte diese Gefahr erkennen müssen. 2009 lehnte Dortmund die Loveparade wegen Sicherheitsbedenken ab. Jetzt wird der Verdacht geäußert, dass bestimmte Medien für Duisburg getrommelt haben und die Veranstaltung unbedingt haben wollten. Das Großereignis sollte nicht wieder von “Bedenkenträgern kaputtgemacht” werden. Genannt werden Bild, WAZ und der WDR. (TAZ)

UPDATE 27.7.:Negativ aufgefallen ist mal wieder der Boulevard. Erst wurde unverhohlen für die Parade getrommelt, jetzt wird “gezielt die Sensationslust … bedient”, kritisiert der DJV. Bild schrieb: “Die Leiche eines jungen Ravers liegt abgedeckt im Müll” und zitiert eine junge Frau: “Auf meinen Beinen lagen zwei Leichen”. Beim Deutschen Presserat in Berlin sind inzwischen 140 Beschwerden zur Berichterstattung über die Massenpanik bei der Loveparade eingegangen. Bis auf drei Ausnahmen wenden sich die Schreiben gegen das Boulevardblatt Bild sowie dessen Internetauftritt. (Horizont.net)

Quelle: http://www.berliner-journalisten.com/

Montag, 5. Juli 2010

Hubert, König der Demokratie

Und hier aus unserer Rubrik "Oberdemokrat Hubert" die aktuelle PM zum Rauchverbot in Bayern. Dass 37,7 Prozent der Wähler an dieser Abstimmung teilgenommen haben und es somit schwer fällt, von Mehrheiten zu reden, haben die Grünen ganz vergessen zu erwähnen! [Aber bekanntermaßen macht der Hubert seine Umfragen ja eh selbst. So hat er neulich im SR eine "Umfrage" zitiert, nach der 80 oder 90 Prozent der Saarländer seinen Nichtraucherschutz gut finden. Wahrscheinlich das Ergebnis einer intensiven Selbstbefragung...]
Bei dieser Wahlbeteiligung sind in Bayern nachgewiesenermaßen noch nicht mal 23 Prozent für den scharfen Nichtraucherschutz... wer das (s.u.) für "mehr als deutlich" hält, der glaubt auch an den Ostermann... äh den Weihnachtshasen...


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PRESSEDIENST
Saarbrücken, 05. Juli 2010 Volksentscheid Bayern: wichtiges Signal für Nichtraucherschutz
Zum Volksentscheid in Bayern über das absolute Rauchverbot in der Gastronomie erklärt der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich: „Wir freuen uns über den Ausgang des Volksentscheids. Das Ergebnis ist mit 61 zu 39 Prozent mehr als deutlich. Das bestätigt, was auch frühere Umfragen bereits ergeben haben: eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet ein Rauchverbot in der Gastronomie zu Gunsten des Nichtraucherschutzes. Bayern bekommt jetzt das strengste Nichtraucherschutzgesetz bundesweit. Das hat Signalwirkung und wird die öffentliche Debatte in den Ländern und auch im Bund noch einmal neu entfachen. Der Volksentscheid ist nicht nur ein Erfolg für den Nichtraucherschutz sondern auch für die Bürgerbeteiligung und damit für die Demokratie.“ Ulrich verwies darauf, dass das von der Grünen-Fraktion initiierte saarländische Gesetz ebenfalls einen umfassenden Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vorsehe. Der Verfassungsgerichtshof habe das Gesetz zwar vorläufig gestoppt, Ulrich gehe aber davon aus, dass die endgültige Entscheidung zu Gunsten des Nichtraucherschutzes ausgehen werde. Das Gericht habe selber in einem früheren Urteil entschieden, dass der Landesgesetzgeber ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie erlassen könne und der Gesundheitsschutz den höchsten Stellenrang habe. Unverständnis äußerte Ulrich in diesem Zusammenhang noch einmal zur Ankündigung des Verfassungsgerichtshofs, in diesem Jahr keine Entscheidung mehr treffen zu wollen. Damit nehme das Gericht eine Hängepartie bis ins nächste Jahr in Kauf. „Die Verzögerung der Entscheidung verlängert unnötig die Unsicherheit nicht nur für die Nichtraucherinnen und Nichtraucher sondern auch für die Gastwirte.“ so Ulrich abschließend.

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Montag, 8. Februar 2010

Wir freuen uns schon!



PRESSEDIENST

Saarbrücken, 08.02.2010

Grüne: konsequenter Nichtraucherschutz wird umgesetzt

Am kommenden Mittwoch wird in der Plenarsitzung die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Zweiter Lesung beschlossen. Zweck der Änderung ist die Verbesserung des Nichtraucherschutzes durch Streichung der Ausnahmen für Gastronomiebetriebe. Mit der Änderung setze die Grünen-Landtagsfraktion eines ihrer Wahlversprechen um.

Der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich, erklärte hierzu: „Wir haben uns immer für ein konsequentes Rauchverbot auch in der Gastronomie eingesetzt. Dies wird mit der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes jetzt auch in die Tat umgesetzt.“ Ab dem 01. Juli diesen Jahres gelte in allen Gastronomiebetrieben das generelle Rauchverbot. Zudem würden die Strafen für die Gastwirtinnen und Gastwirte, die gegen die Regelungen verstießen, erhöht. Diese könnten im Wiederholungsfalle statt mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro dann mit einem Bußgeld bis zu 2000 Euro belangt werden. Außerdem müssten sie ab einem dreimaligen Verstoß mit der Entziehung ihrer Gaststättenerlaubnis rechnen. Klar gestellt sei in dem Gesetz nun auch, dass das Rauchverbot ebenfalls in Spielhallen und Spielcasinos gelte, in denen eine Gaststätte betrieben werde.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sei im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch geprüft worden, ob eine zeitlich begrenzte Ausnahme für Gastronomiebetriebe, die Investitionen zur Einrichtung von Raucherräumen getätigt hatten, vorgesehen werden müsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei hier eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen worden. Diese gelte aber nur in sehr eng begrenzten Fällen und werde nur auf Antrag durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr erteilt. Gaststätten, die im Zeitraum vom 21. November 2007 bis zum 18. November 2009 bauliche Veränderungen zur Einrichtung eines Raucherraumes vorgenommen hätten, könnten bis zum 30. April 2010 eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gelte dann aber maximal bis zum 01. Dezember 2011. „Wir gehen davon aus, dass nur sehr wenige Gaststätten überhaupt antragsberechtigt sein werden. Es muss dezidiert nachgewiesen werden, dass tatsächlich bauliche Maßnahmen vorgenommen worden sind.“ so Ulrich.

Das wäre das erste Gesetzt seit... ich weiß nicht mehr wann... das juristisch und handwerklich sauber von einem Parlament vorbereitet und beschlossen wurde! Das liegt mitunter auch daran, dass die Kaste der Politiker immer "professioneller" wird. Es wird mit Sicherheit der dezidierte Nachweis gefordert werden, ob das Gesetz auch tatsächlich diesen Namen verdient.

Ich freue mich schon auf die Klagen!!!

Derweil habe ich mir schon ein paar Fußmatten mit der Aufschrift: "I love Hubert" bestellt!