Montag, 8. Februar 2010

Wir freuen uns schon!



PRESSEDIENST

Saarbrücken, 08.02.2010

Grüne: konsequenter Nichtraucherschutz wird umgesetzt

Am kommenden Mittwoch wird in der Plenarsitzung die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Zweiter Lesung beschlossen. Zweck der Änderung ist die Verbesserung des Nichtraucherschutzes durch Streichung der Ausnahmen für Gastronomiebetriebe. Mit der Änderung setze die Grünen-Landtagsfraktion eines ihrer Wahlversprechen um.

Der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich, erklärte hierzu: „Wir haben uns immer für ein konsequentes Rauchverbot auch in der Gastronomie eingesetzt. Dies wird mit der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes jetzt auch in die Tat umgesetzt.“ Ab dem 01. Juli diesen Jahres gelte in allen Gastronomiebetrieben das generelle Rauchverbot. Zudem würden die Strafen für die Gastwirtinnen und Gastwirte, die gegen die Regelungen verstießen, erhöht. Diese könnten im Wiederholungsfalle statt mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro dann mit einem Bußgeld bis zu 2000 Euro belangt werden. Außerdem müssten sie ab einem dreimaligen Verstoß mit der Entziehung ihrer Gaststättenerlaubnis rechnen. Klar gestellt sei in dem Gesetz nun auch, dass das Rauchverbot ebenfalls in Spielhallen und Spielcasinos gelte, in denen eine Gaststätte betrieben werde.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sei im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch geprüft worden, ob eine zeitlich begrenzte Ausnahme für Gastronomiebetriebe, die Investitionen zur Einrichtung von Raucherräumen getätigt hatten, vorgesehen werden müsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei hier eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen worden. Diese gelte aber nur in sehr eng begrenzten Fällen und werde nur auf Antrag durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr erteilt. Gaststätten, die im Zeitraum vom 21. November 2007 bis zum 18. November 2009 bauliche Veränderungen zur Einrichtung eines Raucherraumes vorgenommen hätten, könnten bis zum 30. April 2010 eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gelte dann aber maximal bis zum 01. Dezember 2011. „Wir gehen davon aus, dass nur sehr wenige Gaststätten überhaupt antragsberechtigt sein werden. Es muss dezidiert nachgewiesen werden, dass tatsächlich bauliche Maßnahmen vorgenommen worden sind.“ so Ulrich.

Das wäre das erste Gesetzt seit... ich weiß nicht mehr wann... das juristisch und handwerklich sauber von einem Parlament vorbereitet und beschlossen wurde! Das liegt mitunter auch daran, dass die Kaste der Politiker immer "professioneller" wird. Es wird mit Sicherheit der dezidierte Nachweis gefordert werden, ob das Gesetz auch tatsächlich diesen Namen verdient.

Ich freue mich schon auf die Klagen!!!

Derweil habe ich mir schon ein paar Fußmatten mit der Aufschrift: "I love Hubert" bestellt!