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Die taz boykottiert Berichterstattung über Leichtathletik-
Weltmeisterschaft
Kein Ereignis ist wichtig genug, um für eine Berichterstattung die Grundregeln der Pressefreiheit zu verraten. Deshalb hat sich die in Berlin erscheindene tageszeitung (taz) entschieden, über die Leichtathletik-Weltmeisterschaft, die am 15. August in Berlin beginnt, nicht zu berichten.
Wie schon bei der Fußball WM 2006, müssen JournalistInnen, um eine Akkreditierung für die WM zu bekommen, einer umfassenden Überprüfung ihrer persönlichen Daten zustimmen. Genutzt werden dabei Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder bis hin zu Informationen des Verfassungsschutzes sowie des Bundesnachrichtendienstes.
Die taz versteht das als massiven Eingriff in das Gebot der Pressefreiheit. Wenn ein Journalist nachweisen kann, dass er ein Journalist ist, hat er das Recht seiner Arbeit nachzugehen. Jegliche Einschränkungen sind aus guten Gründen nicht geboten.
Die Datenerhebung wird nicht nur zu einer rechtswidrigen Auflage gemacht, um eine Arbeitsgenehmigung im Olympiastadion zu bekommen. Dazu kommt, dass privaten Unternehmen, jetzt dem Berlin Organising Committee (BOC), bei der Fußball WM der FIFA, die Daten der Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Es sind dann schließlich diese Privatunternehmen die entscheiden, wem es erlaubt wird, das Stadion zu betreten und wem nicht. Auch dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.
Diese so genannten Zuverlässigkeitsprüfungen sind ein weiterer Beleg dafür, dass unter dem Deckmäntelchen Sicherheit die Rechte von JournalistInnen immer weiter eingeschränkt werden. Nachdem die Überwachung von Telefon- und Internetdaten deutlich ausgeweitet wurde, werden Pressevertreter bei Großveranstaltung offensichtlich immer häufiger gezwungen, einem Personencheck zuzustimmen, wenn sie ihre Arbeit machen wollen.
Dieses Spiel macht die taz nicht mit.
Wie schon bei der Fußball WM 2006, müssen JournalistInnen, um eine Akkreditierung für die WM zu bekommen, einer umfassenden Überprüfung ihrer persönlichen Daten zustimmen. Genutzt werden dabei Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder bis hin zu Informationen des Verfassungsschutzes sowie des Bundesnachrichtendienstes.
Die taz versteht das als massiven Eingriff in das Gebot der Pressefreiheit. Wenn ein Journalist nachweisen kann, dass er ein Journalist ist, hat er das Recht seiner Arbeit nachzugehen. Jegliche Einschränkungen sind aus guten Gründen nicht geboten.
Die Datenerhebung wird nicht nur zu einer rechtswidrigen Auflage gemacht, um eine Arbeitsgenehmigung im Olympiastadion zu bekommen. Dazu kommt, dass privaten Unternehmen, jetzt dem Berlin Organising Committee (BOC), bei der Fußball WM der FIFA, die Daten der Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Es sind dann schließlich diese Privatunternehmen die entscheiden, wem es erlaubt wird, das Stadion zu betreten und wem nicht. Auch dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.
Diese so genannten Zuverlässigkeitsprüfungen sind ein weiterer Beleg dafür, dass unter dem Deckmäntelchen Sicherheit die Rechte von JournalistInnen immer weiter eingeschränkt werden. Nachdem die Überwachung von Telefon- und Internetdaten deutlich ausgeweitet wurde, werden Pressevertreter bei Großveranstaltung offensichtlich immer häufiger gezwungen, einem Personencheck zuzustimmen, wenn sie ihre Arbeit machen wollen.
Dieses Spiel macht die taz nicht mit.
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IMPRESSUM
taz Verlag
Rudi-Dutschke-Strasse 23
10969 Berlin
"In jedem Zeitungsverlag genießt nur einer volle Pressefreiheit: der Verleger."
AntwortenLöschenErnst Probst, (*1946), deutscher Schriftsteller und Verleger